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Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene neue Bundeserziehungsgeldgesetz bietet Eltern die Möglichkeit für unterschiedliche Modelle: - Seitdem können Eltern erstmals die bis zu dreijährige Elternzeit
vom ersten bis zum letzten Tag gemeinsam nehmen und dabei jeweils bis
zu 30 Wochenstunden arbeiten. Ziel dieser neuen Regelungen war, Müttern und Vätern mehr Spielräume und Impulse für eine Aufteilung von beruflichen und familiären Aufgaben zu geben. Gut zwei Jahre nach In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes wird nun im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend untersucht, wie sich die Neuregelungen in der Praxis bewährt haben. - Welche Erfahrungen haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit dem neuen
Gesetz gemacht? Eltern, die von den Neuregelungen betroffen sind, weil sie nach dem 1. Januar 2001 ein Kind bekommen haben, ruft das Bundesministerium dazu auf, sich an der Studie zu beteiligen: Wie handhaben Sie die Elternzeit? Wie reagieren Ihr/e Arbeitgeber/in und Ihre Kolleg/inn/en? Sie erreichen die Online-Befragung über die Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de oder klicken Sie hier direkt zur Online-Befragung: http://www.empirica-institut.de/empirica/htm/eltern/elternzeit.htm
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